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   BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72   

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https://dejure.org/1973,3226
BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72 (https://dejure.org/1973,3226)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1973 - 1 ABR 15/72 (https://dejure.org/1973,3226)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1973 - 1 ABR 15/72 (https://dejure.org/1973,3226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Offizialmaxime - Beschlußverfahren - Tatsachenvortrag des Antragstellers - Pflicht zum Tatsachenvortrag - Umfang - Betriebsratsmitgleider - Pflicht zur Weitergabe von Informationen - Schulung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 87
  • MDR 1973, 794
  • VersR 1973, 780
  • DB 1973, 1257
  • DB 1973, 624
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für ArbeitsSachen, ohne ausreichenden Sachvortrag der Beteiligten von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, ob mög licherweise ein anderer bisher von den Beteiligten noch nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für die mit ihrem An trag verfolgten Ansprüche zu geben (BAG 17, 165 [1693 = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG).

    Da nach haben die Gerichte für Arbeitssachen die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen, sie haben die Zustellung an die Beteiligten zu veranlassen, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und die Erhebung von Beweisen, soweit solche erforderlich sind, von Amts wegen zu veranlassen (BAG 17, 165 (1693 = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG).

    Die Grundsätze des Amtsbetriebs entbinden, wie der Senat bereits entschieden hat (BAG 17, 165 [169] = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG), die Beteiligten jedenfalls nicht von der Verpflichtung, dem Gericht die Tatsachen zu unterbreiten, die ihrer Ansicht nach das mit ihrem Antrag verfolgte Begehren begründen (vgl. Neumann-Duesberg, Anm. zu AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG).

  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72
    Nach der ständigen Hechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch für das Betriebsverfassungsgesetz 1972 übernommen worden ist (vgl. den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 31» Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972), sind einzelne Betriebsratsmitglieder berechtigt, die ihnen auf Grund ihrer Betriebsratstätigkeit entstandenen Kosten im Beschluß verfahren geltendzumachen.

    Wie der Senat in seiner den vorerwähnten Beschluß des Landesarbeitsgerichts aufhebenden Entscheidung vom 31. Oktober 1972 - 1 ABR 10/72 - unter Bezugnahme auf den am selben Tage ergangenen, oben erwähnten Beschluß 1 ABR 7/72 aus geführt hat, kann aus einer in der Vergangenheit bestandenen Übung, nach der die Gewerkschaften die Kosten von Betriebst ratsSchulungen selbst getragen haben, nicht gefolgert werden, die Gewerkschaften seien damit ein für allemal verpflichtet, die Kosten dieser von ihnen veranstalteten Schulungen zu über nehmen.

  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

    Auszug aus BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72
    Sie sind nur verpflichtet, den in einem betriebsverfassungsrechtlich erheblichen Tatbestand geschilderten Umständen von Amts wegen nachzugehen, wenn sich aus diesen der mit dem Antrag verfolgte Anspruch begründen läßt (BAG 22, 38 [40/41] « AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG).
  • BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66

    Konzernaufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72
    Den Arbeitsgerichten ist auch im Beschlußverfahren r nicht gestattet, über die Anträge der Beteiligten hinaus eine Nachprüfung vorzunehmen (BAG 19, 76 [791 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auch der im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren herrschende Unterrichtungsgrundsatz (§ 83 Abs. 1 ArbGG) entbindet den jeweiligen Antragsteller nicht davon, die konkreten Tatsachen vorzutragen, aus denen er sein mit dem Antrag verfolgtes Begehren herleitet (vgl. BAGE 25, 87, 92 f. = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 10/73 - AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972; Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz 4 m.w.N.).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Insoweit gilt § 308 ZPO entsprechend (vgl. schon BAGE 19, 76, 79 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG, zu 2 der Gründe; BAGE 25, 87, 92 = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 81 Rz 33; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 80 Rz 25).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, ohne ausreichenden Sachvortrag der Beteiligten von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, aus welchem nicht vorgetragenen Sachverhalt der Anspruch begründet sein könnte (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 13- März 1973 - 1 ABR 15/72 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 2o BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und vom 26. Juni 1973 - 1 AZR 17o/73 - demnächst AP Nr. 4- zu § 2o BetrVG 1972).
  • BAG, 07.06.1984 - 6 AZR 3/82

    Schulung eines erstmals berufenen Wahlvorstandsmitglieds

    Der halbtägige Besuch einer Schulungsveranstaltung durch ein erstmals bestelltes Mitglied eines Wahlvorstands kann auch ohne nähere Darlegung des Fehlens ausreichender Kenntnisse der Wahlvorschriften als erforderlich angesehen werden (Abweichung von BAG 25, 87 ff. und 237 ff.).

    Soweit das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25, 87 ff. und 25, 236 ff. = AP Nr. 1 und 3 zu § 20 BetrVG 1972 sowie Beschluß vom 5. März 1974 - 1 AZR 50/73 -, AP Nr. 5 zu § 20 BetrVG 1972) annimmt, nur ein besonderer Anlaß könne die Teilnahme eines Wahlvorstandsmitglieds an einer gewerkschaftlichen Schulung über die Wahl erforderlich machen, weil von einem Wahlvorstandsmitglied erwartet werden müsse, daß er die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Amtes erforderlichen Kenntnisse mitbringe, sich mit den einschlägigen Wahlvorschriften selbst bekannt mache und bei erstmals in den Wahlvorstand berufenen Arbeitnehmern darauf abzustellen sei, ob für sie die Möglichkeit bestanden habe, sich im Betrieb von anderen, kenntnisreichen Belegschaftsangehörigen über ihre Aufgaben unterrichten zu lassen, hält der erkennende Senat an dieser Rechtsauffassung mit Rücksicht auf die Rechtsprechung zum Schulungsbesuch von Betriebsratsmitgliedern nicht mehr fest.

  • LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Insoweit besteht eine Mitwirkungspflicht der Parteien, die die Tatsachen vorzutragen hat, die das mit dem Antrag verfolge Begehren begründen (BAG v. 13.03.1973 - 1 ABR 15/72, AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972).

    Zwar besteht eine Mitwirkungspflicht der Parteien, die die Tatsachen vorzutragen hat, die das mit dem Antrag verfolge Begehren begründen (BAG v. 13.03.1973 - 1 ABR 15/72, AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972).

  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein anderer, bisher von den Beteiligten noch nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für das Begehren des Antragstellers zu geben (BAG 25, 87 (93) = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 (zu III 3 a der Gründe); BAG 25, 236 (241) = AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972 (zu II 5 der Gründe)).
  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, ohne ausreichenden Sachvortrag des Antragstellers von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein anderer bisher von dem Antragsteller noch nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für die mit seinem Antrag verfolgten Ansprüche zu geben (BAGE 17, 165, 169 [BAG 24.05.1965 - 1 ABR 1/65] = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG, zu II 1 der Gründe; BAGE 25, 87 = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972).
  • VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 08.1173

    Personalvertretung Land

    Den Gerichten ist auch im Beschlussverfahren nicht gestattet, über die Anträge der Beteiligten hinaus eine Nachprüfung vorzunehmen (vgl. BAGE 19, 76/79), auch wenn sie die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und u.a. den Sachverhalt aufzuklären und die Erhebung von Beweisen, soweit solche erforderlich sind, von Amts wegen zu veranlassen haben (vgl. BAGE 17, 165/169; 25, 87).

    Im Beschussverfahren ist es ansonsten nicht Aufgabe des Gerichts, ohne ausreichenden Sachvortrag der Beteiligten von sich aus Überlegungen anzustellen, ob möglicher Weise ein anderer von den Beteiligten nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für die mit ihren Anträgen verfolgten Ansprüche zu geben (BAGE 25, 87).

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von

    Insoweit besteht eine Pflicht der Beteiligten, bei der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken, also die Tatsachen vorzutragen, die das mit dem Antrag verfolge Begehren begründen (BAG v. 13.03.1973 - 1 ABR 15/72, AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972; BAG v. 16.05.2007 - 7 ABR 63/06, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979).
  • BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 21/72

    Fahrtkosten - Verzehrkosten - Wahlvorstandsmitglied - Schulung - Erforderlichkeit

    Jedenfalls kann nur ein besonderer konkreter Anlaß die Teilnahme an einer solche!! Schulung allen falls erforderlich machen (Entscheidung vom 13 März 1973 - 1 ABR 15/72 - (demnächst AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 und zur Ver öffentlichung in der amtlichen Sammlung be stimmt) .

    Sein Vortrag muß jedenfalls soviel Anhalts punkte enthalten, daß der Tatsachenrichter aus ihnen entnehmen kann, worauf er seinen Antrag stützt (Entscheidung vom 13 März 1973 - 1 ABR 15/72 -).

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2013 - 9 TaBV 33/13

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

  • BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73

    Geeignetheit - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anerkennung -

  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 20/72

    Beisitzer - Einigungsstelle - Honoraranspruch - Freistellungsanspruch -

  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 47/88

    Mitbestimmung bei Auslandsarbeitsverhältnis - Aufhebung einer vom Arbeitgeber

  • LAG Hessen, 19.05.1988 - 12 TaBV 123/87

    Einwendungen gegen ein Betriebsratsprotokoll ; Definition der Einwendungen im

  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung

  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73

    Jugendvertretung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Nachgerücktes

  • LAG Baden-Württemberg, 23.01.1991 - 12 TaBV 14/90

    Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung von Versorgungsauskünften

  • ArbG Frankfurt/Main, 03.03.1999 - 14 BV 210/98

    Freistellung betriebsratsangehöriger Arbeitnehmer für eine Schulungsveranstaltung

  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 44/73

    Rüge eines Verfahrensfehlers - Ursächlichkeit eines angefochtenen Beschlusses -

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